Archiv für Dezember 30th, 2011
Meinungsfreiheit, Würde und Beleidigungen (4)
„Schauen wir über Freiburg hinaus, dann mag es gestattet sein, daran zu erinnern, daß allerorten mit gleichbleibender Regelmäßigkeit die Studentenpresse von sich reden macht. Strafprozesse, Disziplinarverfahren, Gotteslästerungsprozesse, Absetzung von Chefredakteuren, Unterstellung von Kommunistenfreundlichkeit, – das ist offensichtlich schon zur lieben Gewohnheit geworden.“
Walter Vitt in Civis – Zeitschrift für christlich-demokratische Politik, November 1960
Was bisher geschah: Am 16. Mai 1960 wurde Nicos Hajinicolaou von der Universitätsverwaltung daran gehindert, die Zeitschrift konkret auf dem Universitätsgelände zu verkaufen. Trotz des Protestes der Studentenvertretung wurde dieses auf einem Senatsbeschluß vom 14. Januar 1959 fußende Verbot dann in der Senatssitzung vom 15. Juni 1960 bestätigt. Als Hajinicolaou am 23. Juni dann die konkret statt an der Universität auf öffentlichem Grund zu verkaufen versuchte, schritt die Polizei ein, und zwar, wie sich herausstellt, auf Drängen der Universitätsverwaltung. Daraufhin ersuchte der Studentenrat am 26. Juni das Akademische Rektorat um Stellungnahme.
Die Möglichkeit dazu bot sich dann auf einer außerordentlichen Studentenvollversammlung am 5. Juli 1960 im restlos gefüllten Hörsaal 1. Drei Punkte standen auf der Tagesordnung:
„1. Protest gegen das vom Senat verhängte Vertriebsverbot aller auswärtigen Studentenzeitungen auf dem Universitätsgelände.
2. Protest gegen die andauernde Einflußnahme des Senats auf die Meinungsfreiheit der Freiburger Studentenpresse.
3. Protest gegen die Verschleppung der Diskussion über die Mitbestimmung der Studenten in akademischen Gremien.“ (zit. nach [8])
Seine Magnifizenz, der uns bereits zur Genüge bekannte Rektor Hans Thieme, erhielt in dieser Vollversammlung die Gelegenheit, seinen Standpunkt darzustellen. Daß das Vertriebsverbot eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darstelle, konnte er nicht erkennen, vielmehr gehe es um die „Wahrung akademischer Ordnung“ ([8]). Allerdings beließ er es in diesem Zusammenhang nicht nur bei dieser formalen Bestimmung, sondern ergänzte, daß es um die „Bekämpfung radikaler Tendenzen“ gehe ([8]). Endlich wurde, wenn auch indirekt, zugegeben, daß es sich durchaus um eine Form politischer Zensur handelte. Die FSZ kommentiere dann auch in ihrer nächsten Ausgabe:
„Außerdem – und das war für alles Kommende sehr wichtig – gab Se. Magnifizenz, Prof. Dr. Hans Thieme, zu, das Verbot richte sich ausschließlich gegen die sogenannten radikalen Studentenzeitungen »konkret« und »Student im Volk«, man habe aber »der administrativen Vereinfachung halber« gleich alle verboten.“ ([1], S. 10)
Daß es bei alldem um unliebsame politische Standpunkte ging, erhärtete sich, als Thieme auf den Punkt 2 der Tagesordnung einging. Denn hier bezog er sich direkt auf die Juni-Nummer der Studentenzeitung. Das war die bereits erwähnte Nummer, in der die verschiedenen Versuche, Autoren unliebsamer Artikel zu schikanieren, dokumentiert worden war. Allerdings ging es Thieme in erster Linie gar nicht um diese Dokumentation, sondern um den eigentlichen Aufmacher dieser Nummer, nämlich einen Artikel zum 17. Juni. Bei diesem handle es sich, so Thieme, um einen „Verstoß gegen die akademische Zucht und Sitte“ ([8]).
Dieses Totschlagargument kommentierte der Autor der Zeit, die über die Versammlung berichtete, folgendermaßen:
„So gut wie alles, was mißfällt, kann also als »Stilverstoß« ausgelegt und disziplinarisch verfolgt werden, wobei der Immatrikulationseid als juristischer Bezug dienlich ist.“ ([8])
Auf das rein formale Argument aber setzte Thieme noch den inhaltlichen Vorwurf, der Artikel lasse eine „prokommunistische Tendenz“ erkennen, was einen „Orkan von Pfui- und Buhrufen“ zur Folge hatte und den Chefredakteur der Freiburger Studentenzeitung dazu veranlaßte, den Saal zu verlassen ([8]). In der Tat konnte nichts absurder sein als gerade dieser Vorwurf – denn der Artikel verteidigte vehement die Westbindung der BRD:
„Der Weg, für wenigstens einen Teil Deutschlands die Freiheit zu erlangen, bestand in der engen Zusammenarbeit mit den Westmächten, in der westeuropäischen Integration.“ ([3])
Jedes Beharren auf einer deutschen Wiedervereinigung hingegen würde gerade diese Westintegration in Frage stellen:
„Man verlangt auch von den westlichen Alliierten die Wiedervereinigung. Da diese sie nicht geben können, werden auch sie den Schuldigen zugerechnet. Unsere Integration wird in Frage gestellt.“ ([3])
Von einer „prokommunistischen“ Tendenz, wie sie Thieme unterstellt, konnte also nicht im geringsten die Rede sein. Allerdings paßte der Artikel einfach nicht in Thiemes national-konservatives Weltbild. Zugunsten der Westbindung auf die staatliche Einheit der deutschen Nation zu verzichten ist für jemanden wie Thieme undenkbar; und weil ihm der Artikel inhaltlich nicht paßt, wird von akademischer Zucht und Sitte schwadroniert und der Standardvorwurf herangezogen, es handle sich um kommunistisches Gedankengut – auch wenn sich beim besten Willen weder der eine noch der anderen Vorwurf nachvollziehen läßt. Die offensichtliche Absurdität dieser Argumentation kommentierte die Freiburger Studentenzeitung dann auch in ihrer nächsten Nummer zurecht mit den Worten: „Der Rektor erlebte eine der schwärzesten Stunden seines Lebens“ ([1], S. 10).
Die Angelegenheit verschärfte sich in der Folge dann dadurch, daß sie überregionale Wellen schlug. Die Berichterstattung in der Zeit wurde schon erwähnt; doch schon vor dem Zeit-Artikel erschien am 8. Juli unter dem Titel „Freiburger Studenten wehren sich“ ein Artikel in der Stuttgarter Zeitung. Dieser hatte zur Folge, daß der Abgeordnete Saam im Stuttgarter Landtag aktiv wurde. Als Mitglied der FDP, die damals noch für Bürgerrechte und nicht für Steuersenkungen zugunsten der Besserverdienenden einstand, brachte er eine kleine Anfrage ein: „Er wollte vom Kultusminister Dr. Gerhard Storz wissen, ob der Minister in dem Vertriebsverbot eine Einschränkung der Informations- und Pressefreiheit sehe.“ ([2])
Die Antwort, die dann am 7. September aus dem Ministerium kam, klang so, als sei sie unmittelbar von der Freiburger Universitätsverwaltung verfaßt worden (was wahrscheinlich auch der Fall war). Daraufhin fragte die Freiburger Studentenzeitung bei Minister Storz brieflich um ein Interview an, worauf von Seiten des Ministeriums aber nicht reagiert wurde. Übermütig ob des publizistischen Wirbels, den sie entfacht hatte, unterlief den Redakteuren der FSZ ein schwerer taktischer Fehler, denn sie kommentierten die fehlende Reaktion folgendermaßen:
„Daß Ministerialbürokratien langsam mahlen, ist hinlänglich bekannt, daß es aber ein Minister innerhalb von 40 Tagen nicht fertigbringt, einen Brief wenigstens zu bestätigen, wurde von verschiedenen Seiten als »Unverschämtheit« und »Lümmelei« bezeichnet.“ ([1], S. 11)
Damit hatten sie, zumindest für das Jahr 1960, tatsächlich den Bogen in Sachen akademischer Stil und journalistischer Anstand überspannt. Wußten sie bislang unter dem Banner der „Meinungsfreiheit“ die Mehrheit der Studentenschaft hinter sich, witterten nun bestimmte Kreise, denen die inhaltliche Ausrichtung der FSZ nicht paßte, ihre Chance. Aus dem Umfeld der Freiburger Korporierten wurde der Versuch unternommen, die Redaktion der Studentenzeitung abzusetzen. In der Sitzung vom 23. November gab es eine erbitterte Auseinandersetzung:
„Die Krise um die FSZ, die mit der Novembernummer ausgelöst wurde, benutzten bestimmte Kreise der Studentenschaft dazu, nicht nur die Redaktion an die Kette zu legen, sondern die Zeitung selbst in die Hände zu bekommen. Die Diskussion im Studentenrat zeigte, daß es dabei nicht so sehr um Entgleisungen und Fehler ging, sondern um die »politische Linie«.“ ([4], S. 9)
In dieser Sitzung gelang es den Korporierten, mit einer Mehrheit von 15 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, folgende Resolution durchzusetzen:
„Der Studentenrat distanziert sich entschieden von den Äußerungen in der Freiburger Studentenzeitung, die eine wesentliche Verschlechterung der Beziehungen der Studentenvertretung zur Professorenschaft bewirkt habe.
»Er spricht der jetzigen Redaktion der FSZ sein Mißtrauen aus.«“ ([5])
Die Redaktion weigerte sich jedoch zurückzutreten, und zwar berief sie sich dabei auf das Statut der FSZ, in dem festgelegt war, daß nur zwei Drittel des AStAs oder ein Drittel der Studentenschaft einen Antrag auf Absetzung der Redaktion stellen könnten ([9]).
Daraufhin nicht faul starteten die Korporierten eine Unterschriftenaktion:
„+ Die Vielfalt der Meinungen der Freiburger Studenten kommt in der jetzigen Freiburger Studentenzeitung nicht zum Ausdruck!
+ Der „schnodderige“ Ton und die oberflächliche Betrachtungsweise in der FSZ sind nicht repräsentativ für die Freiburger Studentenschaft!
+ Herr Breier und seine Redaktion sollen nach dem eindeutigen Mißtrauensvotum der Studentenvertretung nicht mehr mit dem Geld der Studentenschaft die FSZ gestalten!
[...]
Ihre Stimme entscheidet – deshalb unterschreiben bitte auch Sie!“ ([6])
Tatsächlich gelang es ihnen, einem Drittel der Studentenschaft eine Unterschrift abzuringen. Doch der diesesmal rechtmäßig zustande gekommene Antrag wurde in der Sitzung des Studentenrats vom 7. Dezember 1960 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt ([7]). Stattdessen wurde eine Resolution verabschiedet, die die Mißgriffe der Novembernummer scharf kritisierte, aber auch folgendes zur Kenntnis nahm: „Die Redaktion hat sich dafür gegenüber dem Herrn Kulturminister, dem Rektor und der Studentenvertretung entschuldigt und versichert, künftig ähnliches zu vermeiden.“ ([7]) Und die Resolution schließt mit den Worten:
„Wie von vielen Seiten zugegeben wird, ist es auch Aufgabe einer Studentenzeitung, zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung zu nehmen und sich dabei des journalistisch legitimen Mittels der pointierten Stellungnahme zu bedienen. Gerade für eine Studentenzeitung ist es Pflicht, Vorgänge, die in unserer Demokratie kritikwürdig erscheinen, aufzugreifen. Der Studentenrat empfiehlt, die Redaktion der FSZ um zwei Mitglieder zu erweitern, damit diesen Erfordernissen Genüge getan wird.“ ([7])
Damit endete der Freiburg Zeitungsstreit des Jahres 1960.
Und damit, liebe Leserinnen und Leser, endet auch mein erstes Jahr als Blogger auf shifting reality. Vielen Dank an alle für’s Lesen und Kommentieren. Nächste Woche werde ich Resümee ziehen, und zwar in doppelter Hinsicht: Zum einen will ich noch einmal den Kampf um die Meinungsfreiheit und seine Bedeutung Anfang der 60er Jahre zusammenfassen; zum anderen möchte ich auf all das zurückblicken, was ich die letzten Monate hier zusammengeschrieben habe. Kommen Sie gut ins neue Jahr und wir lesen uns wieder nächste Woche.
Literaturverzeichnis
[1] [o.N.], „”Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung”“, in: Freiburger Studentenzeitung, Jg.10 (1960), Nr.6 (November 1960): S.10 – 11.
[2] b, „Universität als Warenhaus? Die Antwort des Ministers beruhigt die Freiburger Studenten nicht“, in: Die Zeit, Jg.13 (1960), Nr.39 (23. September 1960): S.6.
[3] Berten, R., „Nationale Illusionen“, in: Freiburger Studentenzeitung, Jg.10 (1960), Nr.4 (Juni 1960): S.1.
[4] Bluhm, G., „Linke Tendenzen?“, in: Freiburger Studentenzeitung, Jg.10 (1960), Nr.7 (Dezember 1960): S.9.
[5] Flugblatt: „Heute Nacht beschloß der Studentenrat“, in: Universitätsarchiv Freiburg C46-075 (Studentische Mitbestimmung).
[6] Flugblatt: „Die FREIBURGER STUDENTENZEITUNG – Ihre Visitenkarte ???“, in: Universitätsarchiv Freiburg C46-075 (Studentische Mitbestimmung).
[7] Flugblatt: „„Zeitungsstreit“ beendet“, in: Universitätsarchiv Freiburg C46-075 (Studentische Mitbestimmung).
[8] P.L. [Peter Hemmerich], „Studentenrebellion in Freiburg“, in: Die Zeit, Jg.13 (1960), Nr.29 (15. Juli 1960): S.4.
[9] Redaktion der Freiburger Studentenzeitung, „Liebe FSZ-Leser!“, in: Freiburger Studentenzeitung, Jg.10 (1960), Nr.7 (Dezember 1960): S.2.